Außerordentliche Mitgliederversammlung 2022

19.10.2022 18:30 Uhr, 44143 Dortmund, im großen Saal

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Eröffnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung
  3. Wahl Protokollführer:in
  4. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
  5. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  6. Genehmigung der Tagesordnung
  7. Protokoll/Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2021
  8. Anpassungen/Änderungen der neuen Satzung
  9. Anpassung/Änderung der Beitragsordnung
  10. Ankündigungen und Ausblick
  11. Abschluss der Sitzung

Protokoll

1. Begrüßung

Der erste Vorsitzende, Thomas Kemper, begrüßt alle Anwesenden. Er drückt seine Freude über die Teilnehmerzahl aus.

2. Eröffnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der erste Vorsitzende erklärt die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2022 um 18:32 Uhr für eröffnet.

3. Wahl Protokollführer:in

Herr Dr. Marcel Hülsewig wird als Protokollführer vorgeschlagen. Er wird durch die Anwesenden mit 25 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei persönlicher Enthaltung per Handzeichen gewählt und nimmt die Wahl an.

4. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung

Der erste Vorsitzende stellt fest, dass zur Mitgliederversammlung satzungs- und somit ordnungsgemäß eingeladen wurde.

5. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zur Mitgliederversammlung sind zunächst 26 Personen erschienen. Hiervon sind alle über 16 Jahre alt und Vereinsmitglied. Somit sind um 18:37 Uhr 26 wahlberechtigte Mitglieder anwesend. Aufgrund dessen wird festgestellt, dass die Versammlung entsprechend den Bestimmungen der Vereinssatzung beschlussfähig ist.

6. Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde satzungsgemäß, zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung, versendet. Änderungen wurden bzw. werden nicht beantragt. Sie wird von der Versammlung per Handzeichen genehmigt (26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

7. Protokoll/Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2021

Der erste Vorsitzende, Thomas Kemper, erläutert das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2021. Das Protokoll wurde allen Mitgliedern online zur Verfügung gestellt und per E-Mail mit der Einladung zu dieser Versammlung übersendet. Das Protokoll enthält u. a. die Punkte Wahl des Vorstandes und Neufassung der Satzung. Die Ablehnung des Amtsgerichts der Neufassung ist der Grund für diese außerordentliche Mitgliederversammlung. Zwei Sätze wurden seitens des Rechtspflegers angemahnt. Zum einen hat die Vergangenheit gezeigt, dass eine Teilnahme an einer Mitgliederversammlung auch online ermöglicht werden soll. Hierbei muss sichergestellt sein, dass wirklich nur das entsprechende Mitglied teilnimmt und somit einen passwortgeschützen Zugang erhalten. Zum anderen soll die Grenze zur freien Verfügbarkeit durch den Vorstand auf 500 € festgesetzt werden. Hierbei wurde rein die Begrifflichkeit beanstandet.

8. Anpassungen/Änderungen der neuen Satzung

Die grundsätzlichen, vom Vorstand beantragten Änderungen, wurden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung incl. Erläuterung versendet. Zwischenzeitlich wurde ein grammatikalischer Fehler bemerkt (§6.1, Abs. (7) Punkt 1: „Die Teilnahme- und stimmberechtigten Personen[…]“), der in der Änderung noch korrigiert werden soll („Den Teilnahme- und stimmberechtigten Personen[…]“). Der Vorsitzende schlägt vor, über die Satzungsneufassung incl. Korrektur abzustimmen. Sie wird mit 26 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Damit tritt die Satzung vorbehaltlich der Prüfung und Bestätigung durch das Amtsgericht in Kraft.

9. Anpassung/Änderung der Beitragsordnung

Entsprechend der beschlossenen Satzungsneufassung ist die Mitgliederversammlung für Erlass bzw. Änderung bestimmter Ordnungen zuständig.
Der Vorstand erläutert seinen Plan, eine neue Abteilung „E-Gaming“ zu etablieren. Daher muss eine entsprechende Beitragsgruppe in der Finanz- und Beitragsordnung ergänzt werden. Zunächst soll eine Verwaltungsgebühr von 2 € pro Person pro Monat für Mitglieder der „Abteilung E-Gaming“ festgelegt werden. Mit Blick auf Vereinszweck und Förderfähigkeit ist es zu begrüßen, wenn die überwiegende Mehrheit der Abteilungsmitglieder, die aktiv an den Angeboten teilnimmt, max. 27 Jahre ist. Somit können Mittel aus dem Kinder- und Jugendhilfeplan zur Förderung der Angebote beantragt werden. Ein spontaner Antrag auf Ergänzung um eine Altersstufe wird nach Erläuterung der Rahmenbedingungen zurückgenommen.
Der Vorsitzende beantragt den Erlass der geänderten Finanz- und Beitragsordnung gemäß der mit der Einladung versendeten Vorlage. Die Mitgliederversammlung stimmt für die Änderung der Finanz- und Beitragsordnung mit 26 Ja- und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen.

10. Ankündigungen und Ausblick

Der erste Vorsitzende berichtet von den fortgeschrittenen Planungen für die 100-Jahrfeier, die in diesem Jahr beginnen und mit dem Festakt im September 2023 enden soll. Er stellt das bisherige Programm vor. Dieses wird per Flyer an alle Mitglieder gesendet, und auch öffentlich ausgelegt, um DJK Saxonia Dortmund 1922 e.V. weiter publik zu machen.

11. Abschluss der Sitzung

Der erste Vorsitzende bedankt sich für die Teilnahme an der außerordentlichen Mitgliederversammlung und schließt diese um 19:13 Uhr.

 

Für das Protokoll:      M. Hülsewig      Th. Kemper

Anhang

Satzungsänderung

Folgende Änderungen der Satzung, die auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 beschlossen wurde, sollen im Nachgang aufgrund der Eingabe des Amtsgerichts auf der außerordentlichem Mitgliederversammlung 2022 beschlossen werden.

2021 beschlossene Satzung Änderungen aufgrund der Eingabe des Amtsgerichts
§6.1

(7) Abweichend von § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vereinsvorstand nach seinem Ermessen beschließen und in der Vorabinformation sowie endgültigen Einladung gemäß § 9 Ziffer 3 mitteilen, dass die Mitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen (Online-Mitgliederversammlung). Der Vereinsvorstand kann in einer Geschäftsordnung für Online-Mitgliederversammlungen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die Durchführung einer solchen Mitgliederversammlung beschließen, die insbesondere sicherstellen sollen, dass nur Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen (z.B. mittels Zuteilung eines individuellen Logins). Für Erlass, Änderung und Aufhebung dieser Geschäftsordnung ist der Vereinsvorstand zuständig, der hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Ordnung wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins für alle Mitglieder verbindlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Absatz 14 wurde neu zugefügt]

 

 

§6.1

(7) Mitgliederversammlungen finden grundsätzlich als Präsenzversammlungen statt. Der Vereinsvorstand kann beschließen, dass die Mitgliederversammlung ausschließlich als virtuelle Mitgliederversammlung in Form einer onlinebasierten Videoversammlung oder als Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Mitgliederversammlung) stattfindet. In diesem Fall gilt:

  1. Die Teilnahme- und stimmberechtigten Personen, die online an der virtuellen bzw. an der hybriden Mitgliederversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, virtuell an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege auszuüben. Die Einzelheiten zur Registrierung und Gewährleistung der Zugangsberechtigung und Ausübung des Stimmrechts können in der Geschäftsordnung geregelt werden. Die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z. B. die Auswahl der zu verwendenden Software bzw. Programme) legt der Vereinsvorstand per Beschluss fest.
  2. Der Vereinsvorstand gewährleistet, dass durch die Auswahl entsprechender technischer Vorrichtungen, ausschließlich hierfür berechtigte Personen an der virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung teilnehmen bzw. an den Abstimmungen teilnehmen (z.B. durch Passwortschutz, Authentifizierung mit personalisierter E-Mailadresse etc.)
  3. Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme oder bei der Stimmrechtsausübung führen, berechtigen die teilnahme- und stimmberechtigten Personen nicht dazu, gefasste Beschlüsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vereins zuzurechnen.
  4. Im Übrigen gelten für die virtuelle bzw. hybride Mitgliederversammlung die Vorschriften über die Mitgliederversammlung sinngemäß.

[…]

(14) Ohne einen entsprechenden Beschluss des Vereinsvorstandes haben die Mitglieder keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Präsenzversammlung teilzunehmen.

 

§6.2

(8) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vereinsvorstands vertreten, wobei Einzelvertretungsbefugnis besteht. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einer Wertigkeit von über 500,00 € gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Mitglieder des Vereinsvorstands erforderlich ist.

 

§6.2

(8) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des Vereinsvorstands vertreten, wobei Einzelvertretungsbefugnis besteht. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Betrag von über 500,00 € gemeinschaftliche Vertretung durch zwei Mitglieder des Vereinsvorstands erforderlich ist.

 

Erläuterung:

  • §6.1 (7) stellt es dem Vorstand frei eine Geschäftsordnung zu beschließen, die insbesondere sicherstellt, dass die Mitglieder in einer Online-Mitgliederversammlung ihre Rechte wahrnehmen und überhaupt teilnehmen können. Dies z.B. durch Zuteilung eines individuellen Logins. Die gewählte Fassung der Satzung als Voraussetzung für die Abhaltung einer Online-Versammlung außerhalb pandemischer Sondergesetzgebung ist aus Sicht des Amtsgerichts derzeit nicht zulässig. Es müsse geregelt werden, dass die Zugangsbeschränkungen mittels Passworts gewährleistet ist.
    Die alte Fassung wurde komplett gegen eine Vorlage des Landessportbundes NRW ausgetauscht, die von deren Juristen geprüft und inzwischen vielfach in Satzungen von Sportvereinen ohne Beanstandung aufgenommen wurde. Sicherheitshalber wurde die Formulierung unter Punkt 2 der Vorlage zusätzlich zugefügt, um sicherzustellen, dass die geforderte Zugangsbeschränkung mittels Passworts nochmal wörtlich auftaucht um eine weitere Beanstandung zu vermeiden.
    (14) basiert ebenfalls auf der LSB-Vorlage.
  • §6.2 (8): Hier wünscht sich das Amtsgericht, dass der Begriff Wertigkeit aus „Gründen der Transparenz“ durch den Begriff Betrag ersetzt wird.

 

Beitragsordnung

Beitragsgruppe Monatlicher Mitgliederbeitrag Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Aktuell Neu
Kinder unter 14 Jahre € 4,25 € 4,25
Jugendliche 14 – 18 Jahre € 5,70 € 5,70
Schüler/Studenten/Bundesfreiwillige/Auszubildende bis 27 J. € 5,70 € 5,70
Erwachsene € 10,00 € 10,00
Rentner (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) € 6,50 € 6,50
Passive Mitglieder € 5,70 € 5,70
Familien (mindestens 3 Mitglieder) € 17,00 € 17,00
Koronar-Sport ohne ärztliche Verordnung € 13,00 € 13,00
E-Gaming (altersunabhängig) € 2,00

Die Aufnahmegebühr beträgt 1/12 eines Jahresbeitrages. Diese Gebühr entfällt für Koronarsport mit ärztlicher Verordnung.

Es werden jährlich zusätzliche Abteilungsbeiträge erhoben:

Badminton:                    30,00 €

Fußball-Senioren:         48,00 €

Handball-Senioren:       31,20 €